Zum Hauptinhalt springen

#Einwohnerfragestunde - schon mal gehört?

Ich helfe Dir sehr gerne dabei!

Im Rahmen einer Einwohnerfragestunde kannst Du als Einwohner*in deines Stadtbezirkes Fragen an die Verwaltung stellen, die bezirkliche(!) Fragestellungen zum Inhalt haben. Hierbei darf eine "Überfrage" mit maximal fünf Unterfragen pro Einwohnerfragestunde von dir gestellt werden. Diese müssen spätestens am fünften Arbeitstag vor der Sitzung der Bezirksvertretung bis 12 Uhr bei dem*der Bezirksbürgermeister*in schriftlich eingereicht werden.

'In der Regel" erfolgt eine Beantwortung durch die Verwaltung in der Form, dass in der Bezirksvertretungssitzung zunächst die Frage verlesen und anschließend direkt mündlich beantwortet wird. Sollte eine umgehende Beantwortung aus sachlichen Gründen nicht möglich sein oder der Zeitraum der Einwohnerfragestunde von 30 Minuten erreicht sein, so fertigt die Verwaltung in höchstens vier Wochen eine schriftliche Stellungnahme an, die sowohl dir als auch den Bezirksvertretungsmitgliedern übermittelt wird.

Kontaktaufnahme

Kommentare (0)

Zu diesem Beitrag wurde noch kein Kommentar abgegeben.

Beitrag kommentieren